Was anscheinend noch immer viele Betreiber von Eiscafes, Eisdielen und Straßenverkäufer nicht beachten, sind die seit 20. Juli 2010 geltenden Hinweispflichten auf bestimmte künstliche Farbstoffe.
Das CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) Karlsruhe hat festgestellt, daß fast zwei Drittel der kontrollierten Eisdielen den Farbstoff-Deklarationspflichten nicht nachkommt.
Folgende Farbstoffe müssen zusätzlich gut sichtbar den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen:
Tartrazin (E 102)
Chinolingelb (E 104)
Gelborange S (E 110)
Azorubin (E 122)
Cochenillerot (E 124)
Allurarot (E 129)
An Theken und Ständen müssen das Personal oder ein Zutatenbuch Auskunft geben können.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Lebensmittelzusatzstoffe sowie eine detaillierte Vorstellung aller in der EU zugelassenen Zusatzstoffe finden Sie kostenlos auf www.zusatzstoffe-online.de.
So obliegt es dem Verbraucher, sich bei fehlenden Deklarationen gegen einen Kauf zu entscheiden. Eltern sollten ganz besonders auf die Zutatenlisten achten!
Den ausführlichen Artikel des CVUA Karlsruhe finden Sie hier >
Neue Vorschul-Animationsserie ab 4. Februar 2025 bei KiKA In der neuen Animationsserie für Vorschulkinder erleben…
An den Weihnachtsfeiertagen kommen in vielen Haushalten Gerichte auf den Tisch, für deren Zubereitung jede…
Vegane Ersatzprodukte sind immer gefragter – nicht nur bei Veganerinnen und Veganern. Die Ergebnisse im…
Die Niederlande sind bekannt für die flache, radfahrerfreundliche Landschaft, die endlose Sandstrände, unzählige Kanäle und…
Diese Rechte haben Verbraucher:innen beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Der Wollpullover hat die falsche Größe, das…
Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Sicherheitsrisiken beim Kinderhochstuhl froggy. Es besteht…