Was anscheinend noch immer viele Betreiber von Eiscafes, Eisdielen und Straßenverkäufer nicht beachten, sind die seit 20. Juli 2010 geltenden Hinweispflichten auf bestimmte künstliche Farbstoffe.
Das CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) Karlsruhe hat festgestellt, daß fast zwei Drittel der kontrollierten Eisdielen den Farbstoff-Deklarationspflichten nicht nachkommt.
Folgende Farbstoffe müssen zusätzlich gut sichtbar den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen:
Tartrazin (E 102)
Chinolingelb (E 104)
Gelborange S (E 110)
Azorubin (E 122)
Cochenillerot (E 124)
Allurarot (E 129)
An Theken und Ständen müssen das Personal oder ein Zutatenbuch Auskunft geben können.
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So obliegt es dem Verbraucher, sich bei fehlenden Deklarationen gegen einen Kauf zu entscheiden. Eltern sollten ganz besonders auf die Zutatenlisten achten!
Den ausführlichen Artikel des CVUA Karlsruhe finden Sie hier >
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