(aid) – Einige Regeln zur Kennzeichnung von Honig sind geändert worden. So dürfen die Begriffe „kaltgeschleudert“ und „wabenecht“ nicht mehr verwendet werden, informiert der Deutsche Imkerbund. Seit Jahren setzen sich Imker für eine Überarbeitung der Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuchs ein, die noch aus dem Jahre 1977 stammen.
Nach den neuen Leitsätzen können besonders schonend geerntete und behandelte Honige mit den Hinweisen „Auslese“ und „Premium“ beworben werden, falls bestimmte Kriterien erfüllt sind. So darf der Wassergehalt dieser Produkte 18 Prozent nicht überschreiten und sie müssen eine bestimmte Enzymaktivität aufweisen.
Heike Kreutz, www.aid.de
Weitere Informationen: Mehr über Honig erfahren Sie auf www.was-wir-essen.de in der Rubrik „Lebensmittel von A-Z“ oder direkt unter: www.was-wir-essen.de/abisz/honig.php
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