Zwar nahm Hornbach inzwischen die Energiesparlampen seiner Eigenmarke „Flair Energy“ vom Markt, doch schließt dies nach Überzeugung der DUH eine Wiederholung nicht aus. Deshalb fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation von Hornbach die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, nur noch Energiesparlampen in Verkehr zu bringen, die weniger als 5 mg Quecksilber enthalten. Dies lehnt Hornbach jedoch ab und verweigert somit jede Garantie, dass künftig alle angebotenen Energiesparlampen tatsächlich die gesetzlichen Quecksilbergrenzwerte einhalten. „Hornbachs Weigerung, verbindlich zu versprechen, zukünftig nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die die gesetzlichen Höchstwerte für Quecksilber erfüllen, ist nicht hinnehmbar“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die modernen Energiesparlampen (Gasentladungslampen) sparen gegenüber Glühlampen 80 Prozent des Stroms ein, enthalten aber technisch bedingt geringe Mengen des giftigen Schwermetalls Quecksilber. Qualitätshersteller schaffen es heute, den Quecksilbergehalt auf ca. 2 mg zu reduzieren. Um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu minimieren, ist die zugelassene Quecksilbermenge in Gasentladungslampen auf maximal fünf Milligramm je Lampe begrenzt. „Mit so genannten Quecksilber-Dosierpillen bei der Herstellung von Gasentladungslampen stellt die präzise Einhaltung der Grenzwerte heute kein technisches Problem mehr dar. Die Händler müssen nicht fürchten, unbeabsichtigt zu viel Quecksilber in ihren Energiesparlampen zu haben“, erklärt Thomas Fischer, aus dem DUH-Bereich Kreislaufwirtschaft. Lediglich bei Ramschware sei Vorsicht geboten, denn bei dieser werde das Quecksilber gelegentlich noch mit der veralteten und ungenauen Flüssigdosierung eingebracht. Dies sei jedoch nicht mehr zeitgemäß und ein Zeichen minderer Qualität.
Weil Hornbach seinen Kundinnen und Kunden trotz technischer Machbarkeit keinen Schutz vor zu hohen Mengen des Schwermetalls Quecksilber in Energiesparlampen garantieren will, erhebt die DUH nunmehr Klage gegen Hornbach vor dem Landgericht Landau. „Mit unserem Gang vor Gericht wollen wir erreichen, dass Hornbach die geltenden Quecksilber-Grenzwerte für alle angebotenen Energiesparlampen einhält und sicherstellen, dass zukünftig Hornbach-Kunden unbedenkliche Lampen kaufen können“, so Resch.
Deutsche Umwelthilfe e. V.
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