Vielen Eltern fällt es schwer zu beurteilen, ob ihre Kinder den Computer und das Internet noch in gesundem Maße nutzen und wie sie mit ihnen darüber sprechen können. Alltagspraktische Hinweise dazu sowie grundlegende Informationen zu Computerspielen und sozialen Netzwerken und deren Gefahren erhalten Eltern in der neuen Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Online sein mit Maß und Spaß“.
Die Broschüre richtet sich an Eltern mit Kindern zwischen 14 und 18 Jahren. „Auch wenn sich Jugendliche in diesem Alter nicht mehr kontrollieren lassen wollen, ist es wichtig, feste Vereinbarungen über die Nutzung von Computer und Internet zu treffen“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Dazu zählen auch feste Regeln darüber, wie lange die Jugendlichen täglich online sein und Computerspiele spielen dürfen. Wichtig ist es, solche Vereinbarungen gemeinsam zu besprechen und anschließend konsequent umzusetzen. So verhelfen Eltern ihren Kindern zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit dem Internet.“
Aktuelle Studien gehen davon aus, dass 2 bis 7 Prozent aller regelmäßigen Internetnutzerinnen und -nutzer einen problematischen bis pathologischen Umgang damit entwickeln – überwiegend männliche Jugendliche und junge Erwachsene. Die BZgA-Broschüre enthält eine Liste von Kriterien, die Eltern bei einer ersten Einschätzung der Computernutzung ihres Kindes helfen. Problematisch wird es etwa, wenn der Computer die Freizeitgestaltung weitestgehend bestimmt, Schule und Freunde zugunsten des PCs vernachlässigt werden, soziale Kontakte verloren gehen oder die Jugendlichen keine Kontrolle mehr über Beginn und Ende der Computernutzung haben. Bei derartigen Anzeichen empfiehlt die BZgA Eltern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hinweise auf verschiedene Beratungs- und Hilfeeinrichtungen sind ebenfalls Teil der Broschüre.
Die Broschüre „Online sein mit Maß und Spaß“ kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 0221-8992257
E-Mail: order@bzga.de
http://www.bzga.de
Außerdem steht sie zum Download unter http://www.bzga.de/infomaterialien/suchtvorbeugung bereit.
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