Rückruf: Warnweste von Eurohorseline

Bei dieser Warnweste von Eurohorseline entspricht die Reflektierung nicht den Vorgaben. Die Meldung an die europäische Rapex Warnliste stammt aus Belgien. Da diese Warnweste jedoch auch für deutsche Verbraucher erhältlich ist/war, informieren wir an dieser Stelle.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 22.07.2011

   

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 5 0670/11
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Warnweste
Beschreibung: Leuchtendgelbe Warnweste mit reflektierendem ‚V‘
Meldendes Land: Belgien
Herkunftsland: Deutschland
Marke: Eurohorseline
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt und des Rückrufs beim Verbraucher
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht ein Risiko von Verletzungen, weil die Reflektoren nicht genügend reflektieren und daher nicht die Sicherheit des Benutzers in der Dunkelheit gewährleisten
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der entsprechenden europäischen Norm EN 1150
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex