Wichtige Hinweise für KonsumentInnen
Es gibt keine eindeutigen Erkennungszeichen dafür, dass Badeutensilien oder Badeschuhe aus Kunststoff PAK oder Phthalate enthalten.
Auch der Preis gibt keine Hinweise auf eine mögliche Schadstoffbelastung. Der AK-Test zeigt, dass das bei weitem teuerste Produkt, ein Paar der beliebten „Crocs“, belastet war, einige sehr billige Produkte hingegen nicht.
Wenn Sie gerne Flip Flops tragen, entscheiden Sie sich für Modelle, deren Bänder aus Stoff und nicht aus Kunststoff bestehen.
Das Tragen von Füßlingen oder Söckchen verhindert den unmittelbaren Hautkontakt mit möglicherweise problematischen Stoffen.
Für Produkte, die mehr als 0,1% „sehr gefährliche Stoffe“ („Zulassungs-Kandidatenstoffe“) enthalten, besteht eine Informationspflicht des Vertreibers. Auf Anfrage hat dieser KonsumentInnen über diese Inhaltsstoffe zu informieren!
Die Verwendung von Stoffen, die in der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe enthalten sind, ist ohne erteilte Zulassung verboten. DEHP ist bereits in dieser Liste enthalten. DEHP ist für die Herstellung von Produkten ab Februar 2015 ohne Zulassung nicht mehr erlaubt.
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