Schwimmflügel oder Schwimmwesten, Schwimmsitze oder andere Lernhilfen sind hilfreich, um Kindern und ihren Eltern Sicherheit beim Schwimmen lernen zu bieten. Dabei gilt: Schwimmlernhilfen sind keine Wasserspielzeuge, sondern gelten als persönliche Schutzausrüstung (Typ B Schwimmhilfen). Wenn es um die Wahl der passenden Schwimmlernhilfe geht, lautet der Rat: „Eltern nehmen ihre Kinder am besten zum Aussuchen mit in den Laden. Den Kindern muss die Schwimmhilfe gefallen. Sie sollen diese schließlich gern benutzen“, erklärt TÜV Rheinland-Expertin Christiane Reckter, die Schwimmlernhilfen auf ihre Sicherheit hin überprüft.
Schwimmlernhilfen der Klasse B unterliegen der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung und müssen die Norm EN 13138-1 erfüllen. Das hört sich kompliziert an, ist aber beim Einkauf wichtig. Denn Eltern sollten auf der Suche nach einer geeigneten, sicheren Schwimmlernhilfe für ihre Kinder unbedingt auf diese Kennzeichnung achten. Sie muss gut sichtbar auf der Verpackung und auf dem Produkt angebracht sein. Auch Angaben zum Gewicht des Benutzers und der Warnhinweis „Kein Schutz vor Ertrinken“ müssen vorhanden ein. Zusätzliche Sicherheit bietet das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das unabhängige Prüforganisationen wie TÜV Rheinland vergeben.
Ausdrücklich warnt die TÜV Rheinland-Fachfrau vor vermeintlichen „Schwimmhilfen“ mit der Kennzeichnung EN 71, die sich nicht selten in den Regalen der Geschäfte finden. „Diese Norm steht lediglich für die Sicherheit von Spielzeugen. Sind Produkte so gekennzeichnet, erfüllen sie nicht die Anforderungen als Schwimmlernhilfe und sind nicht zugelassen für den Handel in Deutschland“, erklärt Christiane Reckter.
Trotz Schwimmlernhilfe gilt jedoch: Kinder nie ohne Aufsicht ins Wasser lassen. Am besten halten sich die Erwachsenen nicht weiter als eine Armlänge entfernt auf, um im Notfall sofort eingreifen zu können.
TÜV Rheinland
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