Informationen zu EHEC-Infektionen: BFR rät weiterhin von der Anzucht und dem Verzehr von Sprossen ab
KIEL. Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Risikobewertung (BFR) heute (1.Juli) eine vorläufige Risikobewertung zur Bedeutung von Sprossen und Sprossensamen im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen von EHEC O104:H4 in Deutschland veröffentlicht hat (www.bfr.de). Darin teilt das BFR mit:
„Die Rückverfolgung von Samenlieferungen in Deutschland und anderen EU-Staaten durch die deutschen Behörden und die Task Force der EFSA haben ergeben, dass bestimmte Chargen von Bockshornkleesamen mit den EHEC-Ausbrüchen in Deutschland und Frankreich in Verbindung stehen, was durch die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 29. Juni 2011 bestätigt wird. Nach Angaben der EFSA wurden diese Chargen aus Ägypten importiert. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass zur Sprossenherstellung verwendete Bockshornkleesamen mit großer Wahrscheinlichkeit Ursache des Ausbruchs waren.“
Das BfR erneuert und präzisiert vor diesem Hintergrund seine Empfehlungen (Verzehrempfehlungen des BfR zu Sprossen bestehen bereits seit dem 10. Juni):
„Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Da Kleinstpackungen mit Bockshornkleesamen, auch in Mischungen, für die Sprossenherstellung im Privathaushalt mit dem gefährlichen EHEC-Erreger kontaminiert sein können, wird von der Anzucht und dem Verzehr der Sprossen abgeraten.
Verbraucherinnen und Verbrauchern wird weiterhin empfohlen, auf den Verzehr von rohen Sprossen zu verzichten. Grundsätzlich rät das BfR, die allgemeinen Regeln der Küchenhygiene auch im Umgang mit Sprossen unbedingt einzuhalten.
Empfehlungen für Gastronomie und Verpflegungseinrichtungen:
Das BfR empfiehlt Lebensmittelunternehmern in Restaurations- und Verpflegungseinrichtungen (z.B. Hotels, Restaurants, Kantinen), die Abgabe von Sprossen zum Rohverzehr an Endverbraucher vor dem Hintergrund der vorgelegten Bewertung sorgfältig abzuwägen.“
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume teilt mit, dass wie bereits in den vergangenen Tagen in Schleswig-Holstein weiterhin Sprossen und Samen beprobt werden und die Lieferwege der besonders verdächtigen Chargen Bockshornleesamen europaweit ermittelt werden. Soweit solche Lieferungen nach Schleswig-Holstein gelangt sind, werden die noch vorhandenen Mengen gesperrt und Untersuchungen veranlasst.
Eine Aktualisierung der Meldezahlen zu EHEC-Infektionen in Schleswig-Holstein wird Anfang kommender Woche erwartet. Insgesamt zeichnet sich laut Rückmeldungen der Kliniken weiterhin eine Entspannung der Situation ab. Bis 28. Juni waren in Schleswig-Holstein 900 bestätigte EHEC-Infektionen dem Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Erkrankungen gemeldet worden.
Das Gesundheitsministerium weist weiterhin auf folgende Fragen und Antworten hin:
Was müssen genesene Patienten und Kontaktpersonen beachten? Der Erreger kann durch Schmierinfektion übertragen werden. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere genesene Patienten und enge Kontaktpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienemaßnahmen achten, insbesondere Händehygiene.
Können enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen? Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen: Lebensmittelbereich, Medizinischer Bereich in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial oder Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden). Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in diesen Einrichtungen nicht tätig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür sind § 31 und § 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.
Informationen zu EHEC: www.bzga.de, www.rki.de, www.ehec.schleswig-holstein.de