Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute Bundesumweltminister Norbert Röttgen aufgefordert, am bisherigen europaweiten Auslösewert von 1 Pikogramm (pg) (gleich 10 hoch -12 g) für dioxinähnliche PCB (polychlorierte Biphenyle) im Rindfleisch festzuhalten.
Hohe Toxizität von dioxinähnlichen PCB
„Besonders toxisch wirkende Stoffe wie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Dioxine, die schwer abbaubar sind und sich wegen ihrer Fettlöslichkeit in der Nahrungskette anreichern, haben in der Umwelt und in Lebensmitteln nichts verloren und müssen weitestgehend minimiert werden“, betonte Vogtmann.
Die chronische Toxizität der dioxinähnlichen PCB ist hoch. Es ist chemisch sehr stabil und reichert sich im Fettgewebe von Tieren und Menschen an. Der Mensch nimmt die schädlichen Substanzen im Wesentlichen über fetthaltige, vom Tier stammende Nahrung auf. Wirkungen auf das Immun-, Hormon- und Reproduktionssystem können schon in niedrigen Dosen auftreten. Außerdem gelten diese Verbindungen als kanzerogen.
Gesundheitlicher Schutz der Verbraucher
Für den gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers vor dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln wurden neben europaweit rechtsverbindlich geltenden und meistens großzügig bemessenen Grenzwerten – im EU-Sprachgebrauch „Höchstgehalte“ genannt – auch rechtlich unverbindliche „Auslösewerte“ festgelegt. Sie liegen unterhalb der Höchstgehalte und dienen Erzeuger und Überwachung als Frühwarnsystem. Der bisherige EU-Auslösewert für dioxinähnliche PCB im Rindfleisch beträgt 1,0 pg WHO-TEQ je Gramm Fett (Internationale Toxizitäts-Äquivalenz-Konzentration). Er soll auf Vorschlag der Bundesregierung auf 2 pg verdoppelt werden! Der maximal zulässige Höchstgehalt von 4,5 pg WHO-TEQ/g Fett soll dagegen unverändert bleiben. Wird dieser Wert überschritten, so darf das Rindfleisch nicht in den Handel gebracht werden. Auslösewerte sollen überdurchschnittlich hohe Belastungen finden helfen und dazu beitragen, Quellen für die Verunreinigung mit diesen gesundheitsgefährdenden Stoffen ausfindig zu machen und diese zu beseitigen oder zumindest einzuschränken, bevor der für die Verkehrsfähigkeit relevante maximal zulässige Gehalt erreicht ist; daher „Frühwarnsystem“.
Quellen von dioxinähnlichen PCB
Dioxine und dioxinähnliche PCB entstehen als ungewollte bzw. unerwünschte Nebenprodukte bei chemischen Prozessen in der „Chlorchemie“ und allen Verbrennungsprozessen in Anwesenheit von Chlor und organischem Kohlenstoff unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei Temperaturen zwischen 250 und 800 °C und bestimmten Verweilzeiten. Sie werden vorzugsweise über die Luft verteilt. Thermische Prozesse der Metallgewinnung und -verarbeitung haben den größten Anteil an den verbleibenden Dioxinemissionen. Hier sind vor allem Sinteranlagen zu nennen. Vor der Verhüttung im Hochofen wird feinkörniges Eisenerz in Sinteranlagen geschmolzen.
Auch die Schifffahrt trägt durch die Verbrennung von Schweröl zur Belastung der Umwelt und damit der Nahrungskette mit dioxinähnlichen PCB bei.
Zu hohe Werte bei dioxinähnlichen PCB
Durch das Verbot von PCB (PCB-Verbotsverordnung vom 1.1. 1989) und von PCP (Pentachlorphenol), das relevante Mengen Dioxine enthalten kann, durch die Verbesserung der Abgasreinigung bei Verbrennungsanlagen (z.B. Müllverbrennungsanlagen, Kabelverschwelungsanlagen) sowie durch weitere Maßnahmen wurden die größten Schadstoffquellen inzwischen eliminiert. Auswertungen der Dioxindatenbank im 5. Bericht der Bund-Länder-AG Dioxine zeigen aber, dass seit der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre die Dioxinbelastung der Luft nicht mehr abnimmt. Laut der nationalen Berichterstattung zur atmosphärischen Emission haben von 2000 bis 2008 die Emissionen von PCB von 17,3 auf 18,6 kg und bei Dioxinen von 75,6 auf 76,3 g I-TEQ (Internationale Toxizitäts-Äquivalenz-Konzentration) in Deutschland leicht zugenommen (Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen [POP], Stand Februar 2010). „Es ist höchste Zeit, die Schadstoffquellen zu beseitigen“, verlangte Röscheisen.
Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.
www.dnr.de
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