Rückrufe Spielzeug

Erstickungsgefahr: Verkaufsverbot für Spielzeug-Holzzug

Bei diesem Holzzug – bestehend aus einer Lokomotive mit drei Anhängern mit orangefarbigen Rädern – besteht durch leicht ablösbare Kleinteile Erstickungsgefahr. Die nachfolgende behördliche Meldung stammt aus den Niederlanden. Da jedoch viele Verbraucher, die in Grenznähe leben auch in den Niederlanden einkaufen und wir nicht ausschließen können, daß das Produkt auch auf dem deutschen Markt erhältlich war beachten sie bitte die folgende Rapex-Meldung

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 24.06.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 17 0582/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Holzzug „Toys – Train“
Beschreibung: Holz-Zug mit einer Lokomotive und drei Wagen
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: China
Marke: Unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Item No 61.0383
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 8713219228036
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot von den Behörden angeordnet
Art der Gefährdung: Erstickungsgefahr
Es besteht Erstickungsgefahr, weil das Produkt kleine Teile, die leicht gelöst werden können  enthält
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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