Über das Wochenende wurden zudem zwei bislang als Hämolytisch-Urämisches-Syndrom (HUS) gemeldete Fälle vom behandelnden Krankenhaus korrigiert. Gleichzeitig ist bei einem bereits bekannten EHEC-Fall ein HUS nachgemeldet worden. Die Zahl der HUS-Fälle ist im Vergleich zu Freitag somit um einen Fall nach unten zu korrigieren auf nunmehr 188.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) weist noch einmal auf die Einhaltung von wichtigen Hygieneregeln hin. Diese Regeln – sowie weitere Hinweise zum Schutz vor EHEC – sind auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (http://www.bzga.de) veröffentlicht:
Wie die meisten Erreger von Lebensmittelinfektionen lassen sich auch EHEC- Bakterien durch Erhitzen abtöten, also durch Kochen, Braten oder Pasteurisieren (bei 70°C für 10 Minuten). Tiefgefrieren garantiert hingegen nicht, dass ein Lebensmittel vollständig frei von EHEC wird. Zur Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen sind folgende Hygienemaßnahmen bei der Zubereitung von Speisen empfohlen:
Roh verzehrtes Gemüse und Obst gründlich waschen oder schälen. Roh verzehrtes Gemüse und Obst gründlich waschen oder schälen.
Fleisch und Hackfleisch von Wiederkäuern vor dem Verzehr ausreichend erhitzen (mindestens 70° C für mehrere Minuten).
Rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten, auch verschiedene Bretter, Teller, Messer und Zangen benutzen.
Auf Rohmilch verzichten oder zumindest vor dem Verzehr abkochen.
Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit Lebensmitteln gründlich reinigen und abtrocknen.
Wisch- und Handtücher nach der Zubereitung von Obst oder Gemüse und rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60° C waschen.
Der Erreger kann auch von Mensch zu Mensch weitergegeben werden, vor allem durch eine sogenannte Schmierinfektion (fäkal-oral) aufgrund mangelnder Hygiene. Der beste Schutz gegen diese Übertragung ist gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife und sorgfältiges Abtrocknen:
vor der Zubereitung von Speisen
vor dem Essen
nach dem Toilettengang
nach Kontakt mit Tieren
Die Fallzahlen der einzelnen Bundesländer (inkl. Hamburg) sind weiterhin über die Seite des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de verfügbar. Abweichungen zwischen den heutigen Zahlen des RKI und den Zahlen der BGV sind u.a. durch die unterschiedlichen Zeitpunkte der Auswertungen zu erklären. Ferner weist das RKI ausschließlich bestätigte EHEC-Fälle aus, während die durch die BGV veröffentlichten Daten auch Verdachtsfälle mit einschlossen. Zudem weist das RKI EHEC und HUS-Fälle getrennt voneinander aus, während in Hamburg die HUS-Fälle als EHEC-Fälle, bei denen als Komplikation HUS aufgetreten ist, in der Gesamtzahl der EHEC-Fälle enthalten sind.
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