Rückruf: Kettensäge von Timbertech

Über einen Mechanismus ist der vordere Handschutz mit der Kupplungsglocke verbunden. Durch einen Mechanismus  sollte beim Rückschlag der Säge (und Auslösen der Kettenbremse durch den vorderen Handschutz) die Kette innerhalb von Sekundenbruchteilen zum Stillstand gebracht werden. Zusätzliche Einrichtungen können die Kettenbremse auch bereits beim Loslassen des Gashebels auslösen. Bei dieser Kettensäge von Timbertech besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko, da es vorkommen kann, daß im Falle eines Rückschlages die Kettenbremse nicht aktiviert wird. Dadurch kann es zu schwersten Verletzungen kommen.

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Rapex Wochenmeldung vom 17.06.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 1 0539/11
Kategorie: Maschinen
Produkt: Kettensäge KS 58
Beschreibung: Kettensäge, orange, Hubraum 58 cm ³, Leistung 2,6 kW, Länge 50 cm
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: Timbertech
Typ / Artikel-Nr.: KS 58
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus der Markt und Rückruf beim Verbraucher
Art der Gefährdung: Verletzungen
Es besteht ein Verletzungsrisiko, weil im Falle eines Rückschlags durch die Kettensäge, die Kettenbremse nicht aktiviert.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Maschinen-Richtlinie und der einschlägigen Norm ISO 13772
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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