Haus & Garten

Bußgeld bis zu 50 000 Euro – Einsatz von Pestiziden und Herbiziden auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen streng verboten!

(ck) – Wenn der Frühling kommt und damit auch das für viele so lästige Unkraut, sieht man sie wieder – die Menschen mit den Sprühfläschchen , Pülverchen und Spritzgerätschaften. Mit allen Mitteln wird dem vermeindlichen „grünen Feind“ der Garaus gemacht. Oftmals sogar ohne Rücksicht auf die eigenen Kinder. Denn all diese Mittel werden durch Wind, Schuhe und Kleidung wieder in die eigenen vier Wände getragen und bilden zusammen mit dem restlichen Hausstaub einen chemischen Cocktail, der es in sich hat. Auch Hunde , Katzen , Hasen oder Meerschweinchen die sich auf den behandelten Flächen aufhalten, nehmen diese Gifte auf und können schwer erkranken.

Was viele immer noch nicht wissen oder einfach ignorieren: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahren oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz streng verboten. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, gelten sie als Pflanzenschutzmittel.

Bei ungenehmigtem Einsatz solcher Mittel droht dem Verursacher ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro

Das Umweltinstitut München warnt derzeit ausdrücklich vor dem Pflanzengift RoundUp: „Der Umwelt zuliebe sollte man auf das aggressive Pflanzengift Roundup verzichten und den unerwünschten Wildwuchs besser auf natürliche Weise, durch Ausreißen entfernen. Insbesondere wer kleine Kinder oder Haustiere hat.“ LINK >

 

PAN-Liste hochgefährlicher Pestizide

Die PAN International Liste hochgefährlicher Pestizide (PAN International List of Highly Hazardous Pesticides) wurde erstmalig im Januar 2009 veröffentlicht. 
Nachdem sich der Rat der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) Ende 2006 für ein schrittweises Verbot hochgefährliche Pestizide ausgesprochen hatte, veröffentlichte PAN International eine durch PAN Germany entwickelte Liste hochgefährlicher Pestizide, die auf international anerkannten Gefahren-Klassifizierungen beruht. Damit hat PAN ein einfach zugängliches Instrument zur Erkennung der Einstufung von gefährlichen Pestiziden nach Gefahrenklassen verfügbar gemacht worden.

Die durch PAN Germany für PAN International erstellte und aktualisierte Liste wurde durch die Arbeitsgruppe „Pestizides“ von PAN International und durch den Vorstand von PAN International angenommen.

PAN-Liste hochgefährlicher Pestizide

 

Pestizid

(von engl. pest = Schädling, [dieses von lat. pestis = Geißel, Seuche] und lat. caedere = töten) ist eine aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für chemische Substanzen, die lästige oder schädliche Lebewesen töten, vertreiben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung hemmen.

Im Bereich Pflanzenschutz gehören Pestizide zu den Pflanzenschutzmitteln, im Bereich Schädlingsbekämpfung werden sie Biozide genannt.

Im engeren Sinne sind Pestizide Mittel zur Bekämpfung tierischer Schädlinge (engl.: pests). In diesem Sinn wurde der Begriff hauptsächlich in den englischsprachigen Ländern verwendet. Dabei wurden die Pestizide teilweise mit den Insektiziden gleichgesetzt.

Als Pestizid im weiteren Sinne werden sämtliche Pflanzenschutzmittel sowie die Mittel zur Schädlingsbekämpfung bezeichnet. Heute definiert auch die Environmental Protection Agency der USA den Begriff in diesem Sinn.[1] Die EU-Richtlinie 2009/128/EG enthält eine Begriffsbestimmung für „Pestizid“, nach der sowohl Pflanzenschutzmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als auch Biozid-Produkte im Sinne der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten darunter fallen.[2]

Wenn in der öffentlichen Diskussion von „Pestizid-Rückständen“ die Rede ist, liegt der Schwerpunkt meist auf der Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen.

In den Gesetzestexten der deutschsprachigen Staaten und den deutschen Fassungen der einschlägigen EU-Bestimmungen wird der Begriff „Pestizid“ nur selten verwendet. Die Genehmigung von Wirkstoffen und deren Höchstmengen bei den Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sind in separaten Vorschriften geregelt. Ein bestimmter Wirkstoff kann sowohl in verschiedenen Pflanzenschutzmitteln als auch Bioziden vorhanden sein. Durch unterschiedliche Ausbringungsmethoden und auch Aufwandmengen kann sich die Wirkung auf die Umwelt oder eine mögliche Gefährdung des Menschen unterscheiden.

Quelle: http://de.wikipedia.org
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