Diese Schuhtrockner werden in die Schuhe gesteckt und über Stromzufuhr aufgeheizt, so daß der Schuh trocknen kann. Allerdings besteht bei diesem Produkt aus dem Hause WeiWei die Gefahr eines Stromschlags, da nur unzulängliche Isolierungen vorhanden sind. Fazit: Besser feuchte Schuhe als elektrische Hitzewallungen. Finger weg!!

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 10.06.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 5 0526/11
Kategorie: Elektrogeräte
Produkt: Schuhtrockner
Beschreibung: Elektrischer Schuhtrockner, Schutzklasse II,  Maße: 5,5 x 4,5 x 15 (Breite, Höhe, Länge). Netzanschlussleitung ca. 1,37 m lang, mit Eurostecker.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: weiwei
Typ / Artikel-Nr.: WW-768
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 6941757104549
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Händler
Art der Gefährdung: Stromschlag

Gefahr eines elektrischen Schlags, weil:

– Stromkabel mit nicht ausreichender Isolierung in Kontakt mit zugänglichen Metallteilen kommen können,

– Isolierungen können leicht verrutschen, und

– die Leitungen sind nicht ausreichend in Position gehalten werden.

Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Low Voltage Directive (LVD) und der einschlägigen europäischen Norm EN 6033
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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