Kindersitz und Anhänger fürs Rad: Nur Kinder bis sechs Jahre mitnehmen

Ob zum Einkaufen oder längeren Familienausflug – für den Transport ihres Kindes auf dem Rad haben Eltern die Qual der Wahl: Fahrradsitz oder Anhänger? „Ein Sitz eignet sich gut für kurze Strecken und den Stadtverkehr, da er sich überall mit hinnehmen lässt und wenig Stauraum benötigt “, erklärt TÜV Rheinland-Fahrradexperte Gerd Engelhardt. „Im Anhänger sind Kinder dagegen besser vor Wind und Wetter geschützt und können bei längeren Fahrten schlafen oder spielen.“ Beim Kauf sollten Eltern darauf achten, dass Sitz und Anhänger das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen. Diese Produkte wurden von einem unabhängigen Dienstleister wie TÜV Rheinland erfolgreich nach relevanten Sicherheitsnormen geprüft – etwa auf Stabilität und Schadstoffe.

Wenn Kinder auf dem Rad mitgenommen werden, müssen bestimmte Altersgrenzen eingehalten werden: die Kinder dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Der Radfahrer hingegen muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sitz oder Anhänger müssen zu Radtyp und Größe des Kindes passen. „Deshalb zum Kauf am besten Kind und Fahrrad mitbringen“, rät Engelhardt. Bei der Montage gibt es zwei Möglichkeiten: Wird der Sitz zwischen Sattel und Lenkrad montiert, haben Eltern ihr Kind besser im Blick. Das Rad fährt sich aber sicherer, wenn der Kindersitz hinter dem Fahrer über dem Gepäckträger angebracht ist. „In jedem Fall sollten Kinder auf dem Sitz durch Helm, Gurt sowie ein Haltesystem für die Beine gesichert werden“, betont der Fachmann. „So können sie während der Fahrt nicht vom Sitz gleiten oder mit den Füßen in die Speichen geraten.“ Vorsicht: Wer vor hat mit zwei Kindersitzen zu fahren, sollte vorher in jedem Fall testen, ob er sein Fahrrad noch sicher lenken kann.

Im Gegensatz zu den Sitzen beeinflussen Fahrradanhänger den Schwerpunkt des Fahrrades nicht negativ. Sie bieten Platz für ein oder zwei Kinder und zusätzlichen Stauraum – etwa für das Lieblingsspielzeug. Für mehr Sicherheit sorgen ein zusätzliches Rücklicht, das auch im Stand leuchtet, Signalstreifen, Gurte und Helm für die Kinder sowie ein stabiler Überrollbügel. Allerdings lässt sich das Fahrrad mit Anhänger und Kindern schwerer fahren, wodurch sich auch der Bremsweg verlängert. „Deshalb ist darauf zu achten, dass das Zugfahrzeug über eine geeignete Bremseinrichtung für den Anhängerbetrieb verfügt. Der Nutzer sollte beim Fachhändler nachfragen, ob die Bremsen seines Rades dafür ausreichen“, erklärt Engelhardt. Wer zudem noch auf die maximale Belastbarkeit des Anhängers achtet, hat die wichtigsten Sicherheitsaspekte berücksichtigt.

TÜV Rheinland
www.tuv.com

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