NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat eine positive Zwischenbilanz der landesweiten Beprobungen von Lebensmitteln und Oberflächenwasser, mit dem Gemüsekulturen gewässert werden, gezogen. Im Rahmen der EHEC-Ursachenforschung wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 880 Beprobungen (Stand: 9. Juni 2011) durchgeführt. Nur eine Probe hatte einen positiven Befund. Bei dieser beanstandeten Probe handelte es sich um Rote-Beete-Sprossen aus den Niederlanden, auf denen gesundheitsschädliche E coli nachgewiesen wurden.
Die Probe wurde bei einem Großhändler in Hamm entnommen, der die Ware noch nicht vertrieben hatte. Die Ware ist komplett vernichtet worden. Bereits jetzt kann durch die vorliegenden Analysen ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem Bakterium um den aggressiven EHEC-Serotyp O 104 handelt. Das Ergebnis der exakten Serotypbestimmung wird frühestens in der nächsten Woche vorliegen. Die niederländischen Behörden und die Bundesbehörden sowie die Bundesländer wurden am Mittwochabend informiert.
„Wir haben die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen bestmöglich zu schützen“, sagte Minister Remmel. Neben den Akut-Maßnahmen, wie etwa der Verzehrsempfehlung und der inzwischen wieder aufgehobenen Testat-Pflicht für bestimmte Gurken, haben das Ministerium und die nachgeordneten Behörden von Anfang an die Ursachenforschung vorangetrieben. Minister Remmel kündigte an, die Beprobungen weiter fortzusetzen. „Es gibt derzeit noch keine Hinweise, dass Gemüse aus NRW die ursächliche Quelle oder dass Gemüse aus NRW mit EHEC-Keimen belastet ist. Um aber weitgehende Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, setzen wir unser Maßnahmenpaket fort. Unser Ziel muss es sein, alle möglichen und denkbaren Quellen zu finden und zu schließen“, sagte Minister Remmel.
Die Verzehrsempfehlung der vergangenen Wochen bleibt daher weiterhin bestehen. Remmel: „Wir raten weiterhin von dem Verzehr von Rohkost ab.“ Da es bisher keine gesicherten Erkenntnisse auf die ursächliche EHEC-Quelle gibt, empfiehlt das Ministerium den Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, den Gaststätten und Imbissen weiterhin, grundsätzlich auf ein Angebot an Rohkost zu verzichten, solange ihr Vorlieferant nicht bestätigen kann, dass die Ware keine EHEC-Belastung aufweist. Diese Empfehlung gilt auch für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.
Für Nachfragen im Zusammenhang mit dem Erreger EHEC – wie beispielsweise zu möglichen Vorsorgemaßnahmen, die jeder Einzelne treffen kann, bis hin zu Fragen nach Verzehrsempfehlungen – hat das Verbraucherschutzministerium eine Telefon-Hotline eingerichtet.
Auskunft gibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) bis auf Weiteres täglich an Werktagen von 09.00 bis 17.00 Uhr unter folgenden Rufnummern: Telefonnummern: 02361/305-3055 und 02361/305-3056
Händewaschen mit Seife vor und nach Berührung mit Lebensmitteln
Obst, Gemüse und Salate sehr gründlich waschen und ggf. schälen
Küchenarbeitsmittel wie etwa Schäler, Schneidebretter, usw. gründlich reinigen
Gemüse derzeit nicht roh verzehren. Zwei Minuten Garen bei mindestens 70°C
Tomaten, Salatgurken und Blattsalate sollten weiterhin nicht roh verzehrt werden
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