Brüssel, 31. Mai 2011 – Säuglingsflaschen, die Bisphenol A (BPA) enthalten, müssen morgen in der gesamten Europäischen Union aus den Regalen der Geschäfte entfernt werden, weil in der EU das Verbot in Kraft tritt, solche Produkte auf den Markt zu bringen oder zu importieren. Dieses Verbot ist in einer EU-Richtlinie (2011/8/EU) vorgesehen, die Ende Januar angenommen wurde. Die Industrie hat Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, bereits freiwillig vom Markt genommen. Am 1. März hat die EU die Herstellung von Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, untersagt.
Was ist BPA?
Bei Bisphenol A handelt es sich um ein organisches Molekül, das für Polykarbonat-Kunststoffe verwendet wird, die dann bei der Herstellung von Säuglingsflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.
Spuren von BPA können aus Kunststoffbehältern in die darin enthaltenen Lebensmittel – bei Säuglingsflaschen Säuglingsnahrung – übergehen, wenn diese Behälter auf hohe Temperaturen erhitzt werden.
In den ersten sechs Lebensmonaten sind Säuglinge diesem Stoff am stärksten ausgesetzt, vor allem, wenn sie nur Säuglingsnahrung erhalten. In dieser Zeit befindet sich auch das Immunsystem der Säuglinge im Aufbau und kann BPA noch nicht abbauen.
Hintergrund
2010 trafen Frankreich und Dänemark einzelstaatliche Maßnahmen zur Begrenzung von Bisphenol A. Frankreich konzentrierte sich dabei nur auf Säuglingsflaschen, während Dänemark auch andere Materialien ins Visier nahm, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, welche für Kinder bestimmt sind.
Die Kommission beauftragte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten, und die EFSA gab im September 2010 ihre Stellungnahme ab. Sie kam zu dem Schluss, dass Bisphenol A bis zu einer täglichen Aufnahme von 0,05 mg je Kilogramm Körpergewicht unbedenklich ist. Die Belastung liegt bei allen Bevölkerungsgruppen unterhalb dieses Wertes. Allerdings prüfte die EFSA auch einige Fragen zu den möglichen Auswirkungen von BPA auf Säuglinge und kam zu dem Schluss, dass in den Bereichen, in denen noch Ungewissheit besteht, aussagekräftigere Daten benötigt werden.
Im Januar 2011 nahm die Kommission die Richtlinie 2011/8/EU an, die in der EU ab 1. März ein Verbot der Herstellung von Säuglingsflaschen, welche BPA enthalten, und ab 1. Juni ein Verbot, solche Produkte in Verkehr zu bringen und in die EU einzuführen, vorsah.
Die Vorschriften für BPA sind nun in die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 321/2011, aufgenommen worden.
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