Hamburg, 30. Mai 2011. Reisen während der Schwangerschaft? Viele Frauen machen sich dabei Sorgen um ihr Ungeborenes. Beachtet man einige Dinge bei der Urlaubsplanung, kann die Reise aber ohne Bedenken losgehen. „Während der Schwangerschaft ist der weibliche Körper durch die Umstellung des Herz-Kreislauf-Systems und des Stoffwechsels weniger belastbar“, sagt Ulrike Krause, Fachärztin für Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin bei der Techniker Krankenkasse (TK). Deshalb sollten sich Frauen während der ersten drei bis vier Schwangerschaftsmonate und in den letzten Wochen vor der Geburt keinen klimatischen und erhöhten körperlichen Belastungen aussetzen. Der beste Zeitraum zum Reisen liegt zwischen dem fünften und siebten Schwangerschaftsmonat.
Wer als Schwangere in die Luft gehen will, benötigt für die meisten Fluggesellschaften ab der 28. Schwangerschaftswoche ein Attest vom Arzt, das die Flugtauglichkeit bescheinigt.
Ab der 30. Schwangerschaftswoche sollte man bedenken, dass die räumliche Enge im Sitz, im Gang und auf der Toilette unangenehm werden kann.
Ab der 34./ 35. Schwangerschaftswoche ist es ratsam, nicht mehr zu fliegen. Wenn sich ein längerer Flug nicht vermeiden lässt, am besten häufiger umhergehen und im Sitzen die Zehen und Füße bewegen. Gut sind auch Kompressionsstrümpfe – sie wirken dem Blutrückstau in den Venen der Beine entgegen.
Schwangerschaft und eine Fernreise schließen sich nicht grundsätzlich aus. In warmen Ländern ist es besonders wichtig, zwei bis drei Liter pro Tag zu trinken. Bei Durchfall helfen Salzersatzlösungen, so genannte wasserlösliche Elektrolyttabletten. „Auf Urlaubsreisen in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko sollte man verzichten, weil eventuell notwendige Reiseimpfungen mit Lebendimpfstoff (Gelbfieber) das ungeborene Leben gefährden können“, erläutert Krause. Generell sollte man Impfungen im ersten Drittel einer Schwangerschaft vermeiden. Auch die Malariaprophylaxe ist nicht risikofrei für das Ungeborene. Es gibt kein Medikament zur Malariavorbeugung oder -behandlung, das garantiert unbedenklich für das ungeborene Kind ist.
Auf jeden Fall gehört der Mutterpass ins Reisegepäck. Auch an die Versicherungskarte/Europäische Krankenversicherungskarte denken, gegebenenfalls Auslandskrankenscheine mitnehmen und eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Bei Reisen ins Ausland ist es ratsam, sich wegen des Versicherungsschutzes vor Beginn der Reise an die Krankenkasse und die Auslandsreise-Krankenversicherung zu wenden.
Mehr Informationen zum Thema „Schwanger auf Reisen“ gibt es auch im Internet unter www.tk.de in der Rubrik „Medizin & Gesundheit/Schwangerschaft & Kinder“
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