Krebserregendes Chrom VI in Babyschuhen von Maximo
In diesen Babyschuhen von Maximo ® findet sich Chrom VI in der Einlegesohle, also in direktem Kontakt zu Babys Fuss. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein hohes allergenes Potential.
Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.
Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt deshalb ein Verbot nach dem Stand der Analytik (sicherer Nachweis von Chrom (VI) ab 3 Milligramm pro mKilogramm) für den Einsatz von Chrom (VI) in Lederprodukten des täglichen Bedarfs.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Rapex Wochenmeldung vom 02.06.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex