TÜV SÜD warnt vor gefährlichem Zurrgurt von GO/ON mit gefälschtem Prüfzeichen

TÜV SÜD warnt vor einem gefährlichen Zurrgurt des chinesischen Herstellers Zhejiang Jiande Chunlei Electrical Hardware Co., der unter der Marke GO/ON vertrieben wird. Aufgrund einer mangelhaften Gurtschnalle rutscht der Zurrgurt durch den Klemmverschluss. Es ist bereits ein Fall bekannt, in dem es beim Transport von Booten auf einem Anhänger durch das Lösen des Zurrgurts fast zu einem schweren Unfall gekommen wäre.

Auf dem Gurt ist ein gefälschtes GS-Zeichen von TÜV SÜD Product Service angebracht. Das gefälschte Zeichen hat die Form eines Sechsecks und trägt die Aufschrift „TUV SOU“. Die Modellbezeichnung des Gurtes ist CL-A38, der auf der Verpackung aufgedruckte EAN Code lautet 4333992725689. „Wir haben die Marktaufsicht umgehend über das Inverkehrbringen dieses gefährlichen Verbraucherprodukts informiert und Anzeige wegen der missbräuchlichen Verwendung des GS-Zeichens von TÜV SÜD Product Service erstattet“, sagt Joachim Birnthaler, Sprecher der Geschäftsführung der TÜV SÜD Product Service GmbH. „Auch in Zukunft werden wir kompromisslos gegen Prüfzeichenfälscher vorgehen.“ Dabei gehe es nicht nur um den Schutz des Prüfzeichens und der Marke, sondern vor allem um den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher.

 

EAN Code: 4333992725689
Modellbezeichnung: CL-A38

 

ZEUS betreut die Marken hagebaumarkt (Baumärkte), Werkmarkt (Fachmärkte) und Floraland (Garten-Fachmarkt-Center)

Die Marke GO/ON wird von der ZEUS, Zentrale für Einkauf und Service GmbH & Co. KG, Soltau, eingekauft. „Alle Artikel werden bei der ZEUS einer ständigen Qualitätskontrolle unterzogen“, sagt Thomas Heinitz, Geschäftsführer ZEUS. „Wir legen höchsten Wert darauf, nur Qualitätsprodukte zu vermarkten.“ Aufgrund des Hinweises durch TÜV SÜD hat die ZEUS sofort reagiert und den Artikel aus dem Verkauf genommen. Nun wird überprüft, wie es zu dem Fehler kommen konnte.  „Die Sicherheit unserer Kunden hat absoluten Vorrang“, betont Thomas Heinitz. „Wir haben unsere bundesweit selbstständig agierenden Baumärkte angewiesen, mögliche Bestände des betroffenen Zurrgurtes unverzüglich aus dem Sortiment zu nehmen.“

 

TÜV SÜD

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