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Neues Bundeskinderschutzgesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten

Der Bundesrat hat am 27.Mai 2011 zu dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vorgelegten neuen Bundeskinderschutzgesetz Stellung genommen. Das Gesetz setzt auf einen umfassenden und aktiven Kinderschutz. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder dem Familiengericht. Der Bundesrat begrüßt diese Zielsetzung und unterstützt die zentralen Regelungsbereiche des Gesetzes. Nur in wenigen Punkten vertreten die Länder eine abweichende Meinung.

„Wir freuen uns über die große Zustimmung der Länder zu vielen wichtigen Aspekten des Bundeskinderschutzgesetzes“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues, in Berlin. „Die Stellungnahme des Bundesrats ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu den von Bundesfamilienministerin Schröder angestoßenen Verbesserungen für den Schutz der Kinder in unserem Land.“

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder - Foto: BMFSFJ

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:

Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe.

Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche wird mit den Trägern vereinbart, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.

Verhinderung des „Jugendamts-Hopping“. Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt alle notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, um das Kind wirksam zu schützen.

Klarheit für Berufsgeheimnisträger bei der Informationsweitergabe ans Jugendamt. Häufig erkennen Ärzte oder andere Berufsgeheimnisträge die Gefährdung eines Kindes als erste. Hier wird es klare Regelungen geben, die die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, aber auch die Brücke zum Jugendamt schlägt.

Regelung zum Hausbesuch. Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

Die Länder stimmten außerdem der zentralen Zielsetzung des Gesetzes zu, den präventiven Schutz von Kindern deutlich zu befördern.

Folgende präventive Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf vorgesehen:

Auf- und Ausbau Früher Hilfen sowie verlässlicher Netzwerke für werdende Eltern.

Einführung von leicht zugänglichen und flächendeckenden Hilfsangeboten für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.

Das Gesetz sieht auch eine Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen vor, die Familien in belastenden Lebenslagen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes begleiten. Das Bundesfamilienministerium wird jährlich und für einen Zeitraum von vier Jahren 30 Millionen Euro ab 2012 zur Verfügung stellen, um den Einsatz von Familienhebammen in Deutschland zu verbessern.

Auch die Länder befürworten eine Ausweitung der Hebammenleistungen im Rahmen des Programms „Frühe Hilfen“. Sie fordern statt der Stärkung der Familienhebammen jedoch die Verlängerung des Behandlungszeitraums der normalen Hebammen von heute zwei auf künftig sechs Monate nach der Geburt. Dem steht bei dem Konzept der Familienhebammen ein doppelt so langer Zeitraum – nämlich zwölf Monate – für die Begleitung der Familien gegenüber. Hier werden Bund und Länder versuchen, eine rasche Einigung zum Wohle der Familien herbeizuführen.

Abgelehnt haben die Länder die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Regelungen zur Einführung verbindlicher fachlicher Standards im Kinderschutz. Das Gesetz sieht hierzu die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe vor. „Die Länder wollen den wichtigen Schritt von verbindlichen fachlichen Standards, die den Kinderschutz in Deutschland einen großen Schritt voranbringen sollen, leider nicht mitgehen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues. „Dabei ist insbesondere bei den Beratungen des Runden Tisches ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘ deutlich geworden, dass eine höhere Verbindlichkeit fachlicher Standards im Kinderschutz dringend notwendig ist, um Kinder bestmöglich vor Gefahren zu bewahren. Wir gehen deshalb davon aus, das das SPD-Präsidium auf die SPD-geführten Länder einwirkt, sich nicht länger solchen Standards zu verschließen, wie sie im Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen sind“, so Dr. Hermann Kues.

Die Bundesregierung wird sich noch im Juni zu der Stellungnahme des Bundesrates äußern. Danach wird das Bundeskinderschutzgesetz im Bundestag beraten und abschließend nochmals dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

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