Rückruf: Verbotene Azofarbstoffe in Schal Olina

In diesem Schal stecken verbotene Azofarbstoffe. Es wurde Aminoazobenzol in nicht unerheblicher Konzentration nachgewiesen. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 27.05.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 2 0448/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Schal „Olina“
Beschreibung: Schwarzer Stoff Schal, 1 m lang 25 cm breit, Gewebe mit verschiedenen Spitzenapplikationen.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: unbekannt
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Importeur
Art der Gefährdung: Chemisch
Es besteht ein chemisches Risiko, weil Azofarbstoffe 617 mg / kg 4-Aminoazobenzol enthalten sind, die den Grenzwert von 30 mg / kg übersteigen
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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