Krebserregend: Chrom VI in Kindersandalen von Nelly Kid’s

In diesen Kindersandalen von Nelly Kid’s findet sich Chrom VI in der Sohle, also in direktem Kontakt zum Fuss. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein hohes allergenes Potential. Sehr bedenklich in diesem Fall: Es sind Kinderschuhe, die sicherlich auch ohne Socken getragen werden.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 27.05.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 25  0472/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Kinder-Sandalen
Beschreibung: Kinder-Sandalen, schwarzes Obermaterial mit Metallschnalle, beigefarbenes Leder-Futter und Innensohle, Fussbett Kork Nachahmung , hellbeige Kunststoff-Laufsohle mit Prägung; Größe 31
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Unbekannt
Marke: Nelly Kid’s
Typ / Artikel-Nr.: Art.-Nr. 143374
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt durch den Händler. Korrektive Maßnahmen durch die Behörden angeordnet.
Art der Gefährdung: Chemisch
Es besteht ein chemisches Risiko, da das Leder der Innensohle  17,5 mg / kg Chrom (VI)  enthält
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der nationalen Gesetzgebung
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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