Warnung: Wieder gefährliche Stoffe in Schlankheitspillen aus dem Netz

Das Angebot im Internet ist schier unerschöpflich: Abnehmpillen aus Asien versprechen, die Pfunde rasch purzeln zu lassen. In der Laboranalyse zeigt sich aber immer wieder, dass die vermeintlich harmlosen Pillen gesundheitsschädliche Wirkstoffe in hohen Konzentrationen enthalten – wie jetzt im aktuellen Fall von „Slimming Capsule“.

Bild: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt die Verbraucher dringend davor, diese oder ähnliche Kapseln als „Bikini-Diät“ zum Start der Badesaison einzunehmen. In den vom Zoll sichergestellten „Slimming Capsule“ hat das LUA die Substanzen Sibutramin und Phenolphthalein nachgewiesen, die beide schwerwiegende Nebenwirkungen haben können. Beide Stoffe sind auf der Verpackung nicht angegeben. Potenzielle Käufer wissen also nicht, welcher Gefahr sie sich aussetzen.

Der Appetithemmer Sibutramin war bis Anfang 2010 in Europa als Mittel gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht zugelassen. Weil der Wirkstoff aber gravierende Nebenwirkungen hat, ruht die Zulassung mittlerweile sowohl in der EU als auch in den USA. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und akute Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt.

Darüber hinaus hat das LUA in „Slimming Capsule“ Phenolphthalein nachgewiesen. Diese Substanz wirkt abführend und soll dadurch einen schnellen Gewichtsverlust vorgaukeln. Phenolphthalein war früher als Wirkstoff in Abführmitteln enthalten – 1997 wurde es wegen Verdacht auf krebserregende Nebenwirkungen verboten. In Deutschland wird die Substanz in zugelassenen Arzneimitteln deshalb nicht mehr verwendet.

„Slimming Capsule“ sind kein harmloses „Naturprodukt“, sondern rechtlich gesehen ein nicht zugelassenes Medikament, das in Deutschland nicht verkauft werden darf. Der Handel mit solchen Schlankheitskapseln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Das LUA hat in den vergangen Jahren in mehreren ähnlichen Pillen gesundheitsschädliche Substanzen nachgewiesen. Eine Auflistung der Produkte, die nachweislich „krank statt schlank“ machen, finden Sie auf www.lua.rlp.de.

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