Verbotene Weichmacher: „Bambini Perlen Fahrzeuge“ von HABA

Verbotene Weichmacher stecken in dem Aufbewahrungsbeutel für die „Bambini Perlen Fahrzeuge“ von HABA.  Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden.

Nach Angaben des VIS-Bayern sind nur Verpackungstaschen betroffen, die keine Produktionsnummer tragen (siehe Bild)

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Rapex Wochenmeldung vom 20.05.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 2 0434/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Holz Autos „Bambini Perlen Fahrzeuge“
Beschreibung: Holz-Autos in einem Plastikbeutel
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Deutschland
Marke: HABA
Typ / Artikel-Nr.: TL 61399; Item No: 1974
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 4010168019741
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Rücknahme aus dem Markt
Art der Gefährdung: Chemisch
Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, da 21,8% Di (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) in dem Beutel enthalten sind
Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt in den Mund von Kindern gelangen kann
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

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Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex