Dieses Schnullerband von Smafolk ist zu lang – dadurch besteht Strangulationsgefahr für Babys und Kleinkinder. Artikel des dänischen Unternehmens mit Sitz in Holbæk sind auch in Deutschland erhältlich. Eltern, die in Besitz eines solchen Schnullerbandes sind, sollten dies umgehend aus Babies Reichweite entfernen!

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 20.05.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 11 0443/11
Kategorie: Baby-und Kinderausstattung
Produkt: Schnuller-Halter
Beschreibung: Schnuller-Halter aus Stoff mit Äpfeln in lila, rot oder grün bedruckt. Der Schnuller Verschluss ist ein Klettverschluss am Ende des Bandes. Zur Befestigung an der Kleidung dient ein grüner Metallclip. Die Marke „Smafolk“ist aufgenäht
Meldendes Land: Dänemark
Herkunftsland: Türkei
Marke: Smafolk
Typ / Artikel-Nr.: Style 981-03
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Hersteller
Art der Gefährdung: Erstickung / Verletzung
Gefahr der Strangulation und / oder Verletzungen da das Band zu lang ist. Darüber hinaus kann sich das Kind seinen Finger einklemmen
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der europäischen Norm EN 12586
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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