Teller, Schüsseln, Besteck und andere Küchenutensilien aus Melaminharz können beim Erhitzen Melamin und Formaldehyd abgeben. Bei Temperaturen, wie sie auch beim Kochen erreicht werden, können gesundheitlich bedenkliche Mengen der Stoffe in Lebensmittel übergehen. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Überwachungsbehörden der Bundesländer zeigen, dass die Grenzwerte, die für den Übergang von Melamin und Formaldehyd in Lebensmittel gelten, dabei deutlich überschritten werden.
Melaminharze sind Kunststoffe, die aus den Grundstoffen Melamin und Formaldehyd hergestellt werden. Die Werkstoffe sind hart und bruchsicher, haben eine glatte Oberfläche und werden aufgrund dieser Materialeigenschaften unter anderem zur Herstellung von Gebrauchsgegenständen wie Kochlöffel und Geschirr verwendet. Untersuchungsergebnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung und der Landesbehörden haben ergeben, dass bei der Verwendung von Produkten aus Melaminharzen beim Kochen und in Mikrowellengeräten erhöhte Mengen an Melamin und Formaldehyd freigesetzt werden und in Lebensmittel übergehen können.
Temperaturen, wie sie beim Kochen und beim Braten oder beim Erhitzen von Lebensmitteln in Mikrowellengeräten erreicht werden, können insbesondere bei Kontakt mit säurehaltigen Lebensmitteln, dazu zählen z. B. viele Zubereitungen aus Obst und Gemüse, zu einer Zersetzung des Materials führen. Diese Prozesse sind auch optisch erkennbar, da die Oberflächen von Gegenständen aus Melaminharzen an Glanz verlieren. Sind die Oberflächen beschädigt, wird der Zersetzungsprozess beschleunigt. Bei dieser Zersetzung werden Melamin und Formaldehyd frei.
Derzeit gilt entsprechend den Vorschriften der EU-Verordnung zu Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt für den Übergang von Melamin auf Lebensmittel ein spezifischer Migrationsgrenzwert von 30 mg/kg. In einer Neubewertung von Melamin hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2010 die täglich duldbare Aufnahmemenge für diesen Stoff herabgesetzt. Eine Anpassung des spezifischen Migrationsgrenzwertes für Melamin ist bisher noch nicht erfolgt. Für den Übergang von Formaldehyd auf Lebensmittel gilt ein Migrationsgrenzwert von 15 mg/kg.
Bei Temperaturen bis zu 70 °C, das entspricht den Bedingungen beim Einfüllen heißer Getränke in Tassen oder Becher, werden diese Werte eingehalten. Der Übergang von Melamin und Formaldehyd kann unter diesen Verwendungsbedingungen als unbedenklich eingestuft werden. Kommt es jedoch bei höheren Temperaturen zu einem längeren Kontakt von Melaminharz-Produkten mit heißen Lebensmitteln, werden die Migrationsgrenzwerte teilweise deutlich überschritten. Formaldehyd ist zudem ein sehr flüchtiger Stoff, so dass auch ein gesundheitliches Risiko durch Einatmen möglich ist.
Aus diesen Gründen empfiehlt das BfR Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Braten, Kochen und beim Erhitzen von Lebensmitteln in der Mikrowelle auf Geschirr und Küchenutensilien aus Melaminharzen zu verzichten.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.– Bundesinstitut für Risikobewertung
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