Der Frühsommer mit wärmeren Temperaturen lockt Kinder und ihre Eltern wieder scharenweise auf die Spielplätze. „Bevor Eltern ihre Kleinen auf Klettergerüst und Rutsche lassen, sollten sie Spielgeräte und Untergrund genau unter die Lupe nehmen. Viele Geräte weisen insbesondere nach der kalten Jahreszeit Mängel auf, die die Kommunen erst beheben müssen“, sagt Berthold Tempel von TÜV Rheinland.
Die lang anhaltende Feuchtigkeit lässt Metallteile wie Schaukelketten oder Klettergerüste rosten und macht sie instabil. „Am besten ist immer eine Funktionskontrolle“, rät Tempel. „Das heißt: Die Eltern setzen sich erst selbst auf die Schaukel oder Wippe, bevor sich der Nachwuchs darauf austobt.“ Nach einem Sturm empfiehlt der Experte zudem einen Blick nach oben, besonders auf Spielplätzen mit Baumbewuchs. Totholz nämlich, das häufig in Baumkronen festhängt, kann herunterfallen und Kinder so leicht verletzen. Der Boden eines Spielplatzes sollte frei sein von Unrat, Ästen und Steinen. „ Zerbrochene Flaschen weisen auf einen selten kontrollierten Platz hin“, sagt Tempel.
Die Kommunen sind allerdings verpflichtet, ihre Spielplätze regelmäßig zu warten, wobei ein größerer Check zu Beginn des Frühjahrs ansteht. TÜV Rheinland bietet den Gemeinden Unterstützung, sowohl bei der Jahresinspektion als auch bei Reparaturen. Zudem veranstaltet der TÜV Rheinland Lehrgänge zum Thema Spielplatzsicherheit und kontrolliert Spielgeräte direkt bei Herstellern, bevor sie auf den Markt kommen. Ein GS-Zeichen auf dem Hersteller-Etikett weist auf ein solches geprüftes Gerät hin.
Stellen Eltern auf einem Spielplatz Mängel fest, sollten sie das zuständige Amt auf diese hinweisen. Die Telefonnummer dieser Stelle sollte auf einem Schild auf dem Spielplatz angegeben sein. Einem Anruf immer gleich eine E-Mail oder ein Brief folgen lassen, um die Beschwerde schriftlich zu dokumentieren. Ist kein Kontakt angegeben, empfiehlt TÜV Rheinland, den Bürgermeister als obersten Dienstherren der Kommune anzusprechen.
Geschieht ein Unfall aufgrund eines kaputten Spielgeräts, ist die Stadt bei einem Gerichtsverfahren in der Pflicht und muss nachweisen, dass sie die vorgeschriebenen Kontrollen auch sachgerecht durchgeführt haben. Experten des TÜV Rheinland unterstützen die Gerichte hier oft als Gutachter. Ist der Spielplatz nicht ordnungsgemäß gewartet worden, ist die Gemeinde schadensersatzpflichtig.
TÜV Rheinland
www.tuv.com
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