Fahrgeschäfte auf der Kirmes: Kinder nie ohne Aufsicht fahren lassen
Ob nostalgisches Kinder-Karussell oder Hightech-Coaster, Dorfkirmes oder Freizeitpark: Spaß und Sicherheit gehören bei der Benutzung von Fahrgeschäften immer zusammen. Besonders Eltern sollten für ihre Kinder immer einige wichtige Regeln beachten, damit der Besuch auf dem Rummelplatz ungetrübt bleibt. „Bei einigen Attraktionen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße und einem Mindestalter mitfahren“, so Achim Hüsch, Experte für die Prüfung von Fahrgeschäften bei TÜV Rheinland.
Messlatten am Eingang bieten hier eine gute Orientierung, ebenso sind Hinweise des Personals immer zu beachten.
Ein weiterer Tipp: Vor dem Start können Passagiere fest Sicherheitsbügel rütteln. So können sie selbst testen, ob die lebenswichtige Rückhaltehilfe auch wirklich eingerastet ist.
Da Kinder Gefahren leichter unterschätzen, sollten sie stets in Begleitung eines Erwachsenen Achterbahnen oder schnelle Fahrgeschäfte benutzen. Bei schnellen Rundfahrgeschäften sollten Mitfahrer zudem beachten, dass Kinder immer auf der inneren Seite sitzen und Erwachsene außen. Stichwort Fliehkraft. Und schließlich: „Immer sitzenbleiben, bis das Fahrgeschäft wirklich still steht“, so Experte Hüsch, der mit seinen über 20 Kolleginnen und Kollegen bei TÜV Rheinland jedes Jahr mehr als 750 Fahrgeschäfte in ganz Deutschland überprüft. Denn wenn ein Zwischenfall beim Freizeitspaß passiert, ist dies häufig auf menschliche Fehler zurückzuführen und nicht auf technische Mängel. Speziell für die Älteren hat Achim Hüsch deshalb noch einen weiteren Ratschlag parat: „Nicht nur für Kinder gelten Altersgrenzen. Auch nach oben sollten wir uns selbst Grenzen setzen. Ich muss nicht in jedem Alter jeden noch so extremen Nervenkitzel mitmachen.“
TÜV Rheinland ist seit über 40 Jahren im Bereich der so genannten Fliegenden Bauten, die für bestimmte Zeit aufgestellt und anschließend wieder zerlegt werden, als Prüforganisation tätig. Dazu zählen Fahrgeschäfte wie Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder und Achterbahnen, aber auch Tribünen, Zelte oder Konzertbühnen. Im Fall des Eurovision Song Contest, der im Mai 2011 in Düsseldorf stattfindet, kümmert sich TÜV Rheinland beispielsweise um die Sicherheit vieler Bühnenelemente. Auch international führen die unabhängigen Kontrolleure Neuabnahmen, Verlängerungsprüfungen, Gebrauchsabnahmen, Ausführungsgenehmigungen, Wertfeststellungen, Gutachten sowie Sonderprüfungen für solche Bauten durch. Allein in Deutschland überprüft TÜV Rheinland jährlich rund 1.200 Fliegende Bauten.
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