Flüssige Grillanzünder können ebenso wie Lampenöle zu schwersten Lungenschäden führen oder sogar tödlich wirken, wenn sie versehentlich verschluckt werden. Deshalb müssen die Verpackungen einen deutlich lesbaren Warnhinweis enthalten. Und um jede Verwechselung mit Getränken zu vermeiden, dürfen diese Produkte nur noch in schwarzen, undurchsichtigen Behältern verkauft werden und müssen zudem einen kindersicheren Verschluss haben.
Gartenfackeln, die mit Lampenöl betrieben werden, sollten aus diesem Grund standfest sein und über einen Dochtschutz verfügen, der verhindert, dass Kleinkinder daran nuckeln können. Auch die Einfüllöffnung am Ölbehälter der Lampe muss einen kindergesicherten Verschluss aufweisen.
Minister Schneider weist weiter darauf hin, dass beim Grillen nur handelsübliche Anzünder, auf keinen Fall aber Benzin oder Spiritus verwendet werden dürfen. Immer wieder komme es zu Verpuffungen oder gar Explosionen und damit zu schweren Verbrennungen, wenn beim Grillen mit solchen gefährlichen Flüssigkeiten hantiert werde.
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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