Rückruf: Schnullerhalter „Biene“ von Smallstuff

Die Schnullerbänder in verschiedenen Farben mit Bienenapplikation sind viel zu lang – ganze 42cm! Dadurch besteht Strangulationsgefahr bis hin zur Erstickung. Diese Produkte waren zumindest über verschiedene Onlineanbieter auch in Deutschland erhältlich. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 22.04.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 18 0367/11
Kategorie: Baby-und Kinderausstattung
Produkt: Schnullerhalter Biene
Beschreibung: Schnullerhalter  mit Perlen und Baumwolle gehäkelt Biene. Der Schnuller Verschluss ist eine Schleife aus elastischem Material. Das Kleidungsstück Verschluss ist ein Metall-Clip mit einer runden Holzscheibe. Die Holzscheibe ist weiß und hat Loch
Meldendes Land: Dänemark
Herkunftsland: unbekannt
Marke: Smallstuff
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Art der Gefährdung: Strangulation
Es besteht die Gefahr der Strangulation, weil ein kleines Kind sich das Band um den Hals legen kann. Gemessene Bandlänge: 420 mm
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der europäischen Norm EN 12586
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex

© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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