Sicherheitshinweis für Kinderwarnwesten von Rollytoys

Nach angaben des Unternehmens Rollytoys ist die betroffene Warnweste als Spielzueg gedacht und gemäß der Spielzeugrichtlinie EN71 geprüft worden. Dies wurde auf der Verpackung auch entsprechend gekennzeichnet . Eltern, die dieses Produkt erworben haben, können dies ihren Kindern selbstverständlich auch weiterhin zu  Spielzwecken überlassen.

Allerdings sollte von einem Gebrauch als Warnweste für den öffentlichen Raum  abgesehen werden!. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung

 

 

Rapex Wochenmeldung vom 15.04.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 15 0343/11
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Orange Warnweste
Beschreibung: unbekannt
Meldendes Land: Belgien
Herkunftsland: China
Marke: Rolly Toys
Typ / Artikel-Nr.: Modell: 558889
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 4006485558889
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt und Rückruf von den Verbrauchern durch den Hersteller
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Von diesem Produkt geht ein Verletzungsrisiko aus,  weil die Reflektoren nicht ausreichend reflektierend sind und daher ein falsches Gefühl der Sicherheit für den Verbraucher vermitteln
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Richtlinie zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und der entsprechenden europäischen Norm EN 1150
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex

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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex