Sicherheitshinweis für Kinderwarnwesten von Rollytoys
Nach angaben des Unternehmens Rollytoys ist die betroffene Warnweste als Spielzueg gedacht und gemäß der Spielzeugrichtlinie EN71 geprüft worden. Dies wurde auf der Verpackung auch entsprechend gekennzeichnet . Eltern, die dieses Produkt erworben haben, können dies ihren Kindern selbstverständlich auch weiterhin zu Spielzwecken überlassen.
Allerdings sollte von einem Gebrauch als Warnweste für den öffentlichen Raum abgesehen werden!. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung
Rapex Wochenmeldung vom 15.04.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011
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Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex