Rückrufe Kosmetik

Rückruf: Haarbehandlung von Socap aufgrund Formaldehyd

Bei dieser Haarbehandlung von Socap werden die Höchstwerte an Formaldehyd überschritten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 08.04.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 12 0315/11
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Haarbehandlung „Lissage Ultime“
Beschreibung: Weiße Plastikflasche mit 400 ml Inhalt. Flaschenaufdruck: „Soin Lissant à la Keratin – Chocolat – sans Formaldehyd“ [Haar-Conditioner mit Keratin – Schokolade – frei von Formaldehyd
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: Brasilien
Marke: SoCap Professionnel Paris
Typ / Artikel-Nr.: BATCH: 1984HO41
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus der Markt-und Rückruf von Verbrauchern durch den Hersteller
Art der Gefährdung: Chemisch
Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es mehr als 2,89% Formaldehyd enthält
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex

© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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