Azofarbstoffe, die giftige oder krebserzeugende Amine freisetzen können, sind in Deutschland für Gebrauchsgegenstände verboten. Sie dürfen weder zur Stofffärbung, noch für Schmuck und keinesfalls für Kosmetikartikel angewendet werden. Azofarbstoffe, die aus mindestens einem dieser kanzerogenen Aminen aufgebaut sind, sind in Gebrauchsmitteln in Deutschland (Bedarfsgegenständeverordnung) verboten. Auch nach EU-RL 2002/61/EG ist die Verwendung in Gebrauchsmitteln verboten. Dieses Verbot gilt für Textilien und Leder, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Berührung kommen können. Zur Zeit sind 22 solcher Amine verboten, von denen Benzidin (Benzidin-Farbstoffe) am bekanntesten ist. Benzidin-Azofarbstoffe stehen in Verdacht, bei beruflicher Exposition das Blasenkrebsrisiko deutlich zu erhöhen.
Da auch Importe von Gebrauchsmitteln (z.B. Textilien aus China) nicht mit derartigen gesundheitsgefährdenden Farbstoffen gefärbt werden dürfen, werden von den zuständigen Behörden stichprobenartige Untersuchungen veranlasst.
Der Rückruf stammt von der Firma CHOOLI Fashion Industry aus den Niederlanden.
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