Rückrufe Spielzeug

Verletzungsgefahr: Pfeil- und Bogen Set von BestSaller

Bei diesem Pfeil- und Bogen Set von BestSaller lassen sich die Saugnäpfe recht einfach lösen. In diesem Fall besteht erhöhte Verletzungsgefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 01.04.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 7 0281/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Bogen und Pfeile „Esche-Sportbogen“
Beschreibung: Holz (Esche) Pfeil und Bogen Set. Die drei Pfeile sind bestückt mit Saugnäpfen. Länge des Bogens: ca. 110 cm Länge der Pfeile: ca. 40 cm
Meldendes Land: Österreich
Herkunftsland: Deutschland
Marke: BestSaller
Typ / Artikel-Nr.: Artikel-Nummer: 1201
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 4250115512011
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Verkaufsstop
Art der Gefährdung: Verletzungen
Bei dem Produkte besteht das Risiko von Verletzungen, da die  Saugnäpfe einfach abgenommen werden können und die maximale kinetische Energie zu hoch ist
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
unbekannt


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex

© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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