Rückrufe Spielzeug

Rückruf: Erstickungsgefahr bei Magnetischen Holzbausteinen von Gogo Toys

Bei diesen magnetischen Holzbausteinen besteht durch verschluckbare Kleinteile Erstickunsgefahr für Kleinkinder.  Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 01.04.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 4 0278/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Magnetspielzeug
Beschreibung: 9 „Holzbausteine​​“ mit Magneten in einer Box verpackt, Größe 15,5 cm x 7cm x 9.5cm BxHxT.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Taiwan
Marke: Gogo Toys
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 4711155469067
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus der Markt-und Rückruf von Verbrauchern durch den Importeur
Art der Gefährdung: Ersticken
Bei dem Produkte besteht Erstickungsgefahr, weil es eine kleine abnehmbare Kugel enthält, die verschluckt werden könnten
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
unbekannt


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex

© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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