Zwar gibt es in Europa derzeit keinen Anlass zur Sorge über hochbelastete Produkte aus Japan im Handel – dies rechtfertigt jedoch weder die lückenhafte Informationspolitik der Bundesregierung noch die Heraufsetzung der Grenzwerte. „Die Ministerin redet nur von verstärkten Kontrollen und verschweigt, dass gleichzeitig die Sicherheitsstandards für japanische Lebensmittel gesenkt wurden. Frau Aigner enthält der Öffentlichkeit wichtige Informationen vor – so gewinnt sie sicher nicht das Vertrauen der Bürger“, sagte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Es ist absurd, in der jetzigen Situation Grenzwerte für japanische Lebensmittel zu erhöhen, um sie in die EU einführen zu können“ erklärte Christina Hacker, Vorstand im Umweltinstitut München e.V.
Beide Organisationen sprachen sich dafür aus, einen kompletten Importstopp zu verhängen. „Unsere Solidarität gehört derzeit den Opfern der Katastrophe in Japan, und diese Maßnahme wäre bestimmt kein großer Schaden für die japanische Wirtschaft „, so Christina Hacker vom Umweltinstitut München. Ohnehin sind die Einfuhrmengen für Lebensmittel aus Japan nach Europa nur sehr gering.
Für Lebensmittel und Lebensmittelimporte gelten für Cäsium 134 und 137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel (EU-Verordnung 733/2008). Mit der Eilverordnung 297/2011, in Kraft getreten am 27. März 2011, hat die Europäische Kommission diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.
Hintergrund für die Anhebung ist die nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung 3954/1987. Demnach können im Falle eines „nuklearen Notstandes“ die Höchstgrenzen für die zulässige radioaktive Belastung von Lebensmitteln angehoben werden, um einer Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen. „Diese Regelung jetzt in Kraft zu setzen, ist absurd, denn es gibt in Europa keinen nuklearen Notstand und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit. Importe aus Japan spielen für die Versorgungssicherheit der europäischen Bürger überhaupt keine Rolle“, sagten Thilo Bode und Christina Hacker.
Links:
Bisherige Grenzwerte (EU-Verordnung 733/2008): http://bit.ly/hzdjsP
EU-Eilverordnung 297/2011: http://bit.ly/hgjgE9
Neue Grenzwerte (EU-Verordnung 3954/1987): http://bit.ly/g0DsJF
foodwatch: http://www.foodwatch.de
Umweltinstitut München: http://www.umweltinstitut.org
Gemeinsame Presseerklärung von foodwatch und Umweltinstitut München e.V.
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