Für Säuglinge und Kleinkinder gibt es sogenannte Trinkmahlzeiten. Diese trinkfertigen Breie enthalten neben Folgemilch einen Anteil an Getreide. Ob Trinkmahlzeiten die Vorgaben der „Diätverordnung“ erfüllen, hat das Lebensmittelinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht.
Insgesamt zwölf Proben hat das Lebensmittelinstitut 2010 untersucht. Erfreulicherweise waren in den Proben weder Schwermetalle noch Allergene (z. B. Gluten oder Nussprotein) nachweisbar. Allerdings wurde bei neun Trinkmahlzeiten die Kennzeichnung beanstandet. Entweder fehlten Angaben oder sie waren irreführend. So stimmten bei drei Produkten die Gehalte der angegebenen Nährwerte nicht (z. B. Mineralstoffe oder Zucker). Außerdem war auf einigen Produkten ein Gehalt an Vitaminen angegeben. Dabei muss es sich um mindestens 15 % der empfohlenen Tagesdosis handeln. Dies war nicht für alle beworbenen Stoffe der Fall, weshalb diese Produkte in Einzelfällen beanstandet wurden.
Ebenfalls wurde bei einigen Produkten bemängelt, dass Zutaten durch Bilder oder in Textform hervorgehoben wurden, der Gehalt dieser Zutaten aber nicht angegeben war. Dies verstößt gegen die QUID-Regelung (Quantitative Ingredients Declaration) der EU.
Generell sollten sich Eltern beim Kauf von Trinkmahlzeiten darüber im Klaren sein, dass diese eine Mahlzeit im Ernährungsplan des Babys ersetzen. „Hier ist Vorsicht geboten, denn durch ihre Aufmachung erinnern Trinkmahlzeiten eher an Trinkpäckchen, die nur als Durstlöscher für zwischendurch und nicht als Mahlzeitersatz dienen“, sagt Lebensmittelexpertin Sabine Wilkens vom Lebensmittelinstitut Oldenburg.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und im Portal für Ernährung und Bewegung www.inform.niedersachsen.de
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