DEKRA rät zur Vorsicht und zum Check – Spielplätze nach hartem Winter oft marode

Stuttgart – Obwohl Betreiber Kinderspielplätze regelmäßig warten müssen, sollte man nach dem harten Winter auf Kinderspielplätzen die Augen offen halten und auf versteckte Gefahren achten, warnen die Sachverständigen von DEKRA.  Morsches Holz und verschlissene Geräteteile sind häufige Verletzungsursachen.

Im Laufe eines harten Winters können Regen, Schnee und Temperaturschwankungen den Spielplatzgeräten und Spielflächen stark zusetzen, so dass sie im Frühjahr erst wieder in Schuss gebracht werden müssen. „Von schlecht gewarteten Spielplatzgeräten können ernsthafte Gefahren für Kinder ausgehen“, warnt Sicherheitsexperte Romuald Barysch von der DEKRA Industrial GmbH. Den Experten fallen häufig morsche Holzbalken, rostende Ketten und durch fehlende, verschlissene oder beschädigte Geräteteile entstandene Fallen auf. Besonders an entstandenen Fangstellen können sich Kinder verletzen.

Die Gerätehersteller sind verpflichtet, die Spielplatzgeräte entsprechend den gültigen Normen herzustellen und zu errichten. Sollte der Hersteller das Gerät nicht errichtet haben, haftet der Aufsteller für eventuelle Aufbaufehler. Für die Einhaltung der Sicherheit im laufenden Betrieb sind jedoch in erster Linie Spielplatzeigentümer oder  -betreiber  verantwortlich. In der Regel sind das die Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften. Die Betreiber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht  (Paragraf 823 BGB) für den betriebssicheren Zustand zu sorgen. Dies betrifft die regelmäßige Wartung, Inspektion und Beseitigung von Mängeln. Gerätehersteller und Betreiber haften, wenn sie diese Vorschriften nicht beachten.

Für öffentliche Kinderspielplätze gelten strenge Maßstäbe. Die Ende 2008 erschienene europaweit geltende Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176) verlangt drei Arten von Inspektionen. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle zum Erkennen offensichtlicher Gefahren muss alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität durchgeführt werden. Ferner vorgeschrieben ist eine jährliche Hauptinspektion, die zur Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Geräte dient. Hierzu wird häufig ein externer Sachverständiger von einer Expertenorganisation wie DEKRA eingeschaltet.

Quelle DEKRA

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