Rückrufe Kosmetik

Rückruf: Haarfärbemittel „Kali Mehandi“ von Black Rose

Dieses Haarfärbemittel sollten Sie nicht verwenden. Es enthält p-Phenylendiamin, das eine stark sensibilisierende Wirkung hat und bei mehrfachanwendung zu schweren Hauterkrankungen führen kann! Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

 

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


 Rapex Wochenmeldung vom 04.03.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 20 0196/11
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Puder Haarfärbemittel „Kali Mehandi“
Beschreibung: 5 Beutel aus  Folie in einer bedruckten Faltschachtel verpackt
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Indien
Marke: Black Rose
Typ / Artikel-Nr.: Batch Nr.: 120 Verpackt September 2009
Globale Artikelidentnummer- ehemals EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es mindestens 3% p-Phenylendiamin enthält
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex


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