Dieses Bettwäscheset enthält 4-Aminoazobenzol. 4-Aminoazobenzol – auch Anilingelb – ist als cancerogenes Amin in der Liste der aromatischen Amine, für die in der EU gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind, enthalten (2008: 30 ppm). Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Dieses Produkt wird/wurde in Deutschland verkauft von: Dänisches Bettenlager
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Rapex Wochenmeldung vom 25.02.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 7 0161/11 Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel Produkt: Bettwäsche „Microfaser Bettwäsche Mohnblume [Mikrofaser Bettwäsche, Mohn] 2010“ Beschreibung: Bettwäsche, gelber Stoff mit rotem (Mohn) Blumenmuster; Bettwäscheset: 135×200 cm, Kissenbezug: 80×80 cm Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: China Marke: Dänisches Bettenlager Typ / Artikel-Nr.: Artikel Nr. 36586001 Globale Artikelidentnummer- ehemals EAN-Nummer: 5704659038777 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Verkaufsstop Art der Gefährdung: Chemisch Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil der gelbe Stoff Azofarbstoffe (DY 23) Azofarbstoff) 66,3 mg / kg 4-Aminoazobenzol enthält Vorfälle: unbekannt Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011
Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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