Dieser Badreiniger enthält Nonylphenolethoxylat. Ihre häufigste Verwendung finden sie in Reinigungsmitteln. Aufgrund der Gefahren hat die Industrie in einer freiwilligen Selbstverpflichtung 1986 zugesichert, diese Substanz innerhalb der EU nicht mehr in Wasch- und Reinigungsmitteln für den Privatgebrauch zu verwenden. Im Jahre 1992 wurde der Verzicht auf industrielle Reinigungsmittel erweitert. Im Jahr 2003 wurde die Verwendung von Nonylphenolethoxylaten und Nonylphenolen in der EU stark eingeschränkt. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Dieses Produkt wird/wurde in Deutschland verkauft von: Wreesmann
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Rapex Wochenmeldung vom 25.02.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 5 0159/11 Kategorie: Chemische Produkte Produkt: Badreiniger Beschreibung: Badreiniger mit roter Flüssigkeit, 500 ml Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: China Marke: Super Bathroom Cleaner Typ / Artikel-Nr.: Nr. 20072005, Art.-Nr. 83533 Globale Artikelidentnummer- ehemals EAN-Nummer: 8711252835334 Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsstop und die Rücknahme vom Markt angeordnet durch die Behörden Art der Gefährdung: Chemisch Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es etwa 0,9% Nonylphenolethoxylat enthält Vorfälle: unbekannt Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011
Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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