Rückrufe Haushalt & Garten

Verkaufsverbot: Super-Kleber – Sekundenkleber – von Handy

Dieser Sekundenkleber enthält mehr Chloroform als zugelassen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


  Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 27 0152/11
Kategorie: Chemische Produkte
Produkt: Sekundenkleber „Super Glue“
Beschreibung: Packung mit vier Tuben aus Kunststoff
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: China
Marke: Handy
Typ / Artikel-Nr.: Art. Nr. 07,13519
Globale Artikelidentnummer- ehemals EAN-Nummer: 8716201223323
Art des Rückrufs / der Warnung: Behördliches Verkaufsverbot
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es mehr als 11,9 Gew.% Chloroform enthält
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Stoffe und Zubereitungen, die mehr als 0,1 Gew.% Chloroform enthalten, dürfen nicht auf den Markt für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit gebracht werden


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex


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