Verkaufsverbot: Jonglierbälle von Funny-Toys

Das Set mit 3 Jonglierbällen von Funny Toys  enthält verbotene Weichmacher. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


 

 Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 26 0151/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Jonglierbälle
Beschreibung: 3 farbige, weiche gefüllten Jonglierbälle mit Tierfiguren mit folgenden Artikelinformationen:  CE-Zeichen. Nicht für Kinder unter 3 Jahren wegen der Kleinteile, die verschluckt werden könnten. Erstickungsgefahr
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: China
Marke: Funny toys
Typ / Artikel-Nr.: Art.nr 10868/101686
Globale Artikelidentnummer- ehemals EAN-Nummer: 4002422016146
Art des Rückrufs / der Warnung: Behördliches Verkaufsverbot
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Von diesem produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil 0,59% Gew. Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthalten sind
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt in den Mund von Kindern gelangen kann


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex