Bei diesem Set zum Bleigiessen besteht ein Verbrennungsgefahr sowie ein Gesundheitsrisiko durch den Bleianteil von 87%. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 28 0153/11 Kategorie: Hobby / Sportgeräte Produkt: Set Bleigießen Beschreibung: Set in einer transparenten Kunststoffverpackung, flach verpackt, mit 12 verschiedenen Figuren und einem Schmelz Löffel. Ein Beipackzerttel in der Umverpackung enthält Informationen in 7 Sprachen:. „Bleihaltig – Nicht an Kinder unter 14 Jahren abgeben. Verschlucken ist gesundheitsschädlich. Verunreinigte Gegenstände und Oberflächen müssen gründlich gereinigt werden. Fernhalten von Lebensmittel, Geschirr, Getränke und Futtermittel. Enthält 87% metallisches Blei. ES IST unerlässlich, dass Sie die Anweisungen befolgen! Meldendes Land: Ungarn Herkunftsland: Deutschland Marke: WECO Typ / Artikel-Nr.: Modell: 782800-108 EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot von den Behörden angeordnet Art der Gefährdung: Chemisch / Verbrennung Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil nach dem Etikett die Schmelzfiguren 87% Blei enthalten. Das Produkt stellt auch eine Gefahr von Verbrennungen während des Einsatzes Vorfälle: unbekannt Entspricht nicht : unbekannt
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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