Bei diesen aufblasbaren Spielzeuggitarren sind verbotene Weichmacher im Einsatz. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 24 0149/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Aufblasbare Gitarre Beschreibung: Aufblasbare Gitarre mit CE-Zeichen. Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Erstickungsgefahr – Kleinteile Meldendes Land: Niederlande Herkunftsland: China Marke: unbekannt Typ / Artikel-Nr.: Art. nr 53220023 Globale Artikelidentnummer- ehemals EAN-Nummer: 4029069704304 Art des Rückrufs / der Warnung: Behördliches Verkaufsverbot Art der Gefährdung: Chemisch Das Produkt geht ein chemisches Risiko, weil das plastifizierte Material enthält 27,1% Gew. Di-„Isononyl“ Phthalat (DINP) im rosa Gitarre, 23,9% in der grünen Gitarre und 0,45% in das Ventil Vorfälle: unbekannt Entspricht nicht : der REACH-Verordnung Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt in den Mund von Kindern gelangen kann
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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