Rückrufe Spielzeug

Verkaufsverbot: Aufblasbare Spielzeuggitarre mit Weichmachern

Bei diesen aufblasbaren Spielzeuggitarren sind verbotene Weichmacher im Einsatz. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 24 0149/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Aufblasbare Gitarre
Beschreibung: Aufblasbare Gitarre mit CE-Zeichen. Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Erstickungsgefahr – Kleinteile
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: China
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Art. nr 53220023
Globale Artikelidentnummer- ehemals EAN-Nummer: 4029069704304
Art des Rückrufs / der Warnung: Behördliches Verkaufsverbot
Art der Gefährdung: Chemisch
Das Produkt geht ein chemisches Risiko, weil das plastifizierte Material enthält 27,1% Gew. Di-„Isononyl“ Phthalat (DINP) im rosa Gitarre, 23,9% in der grünen Gitarre und 0,45% in das Ventil
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt in den Mund von Kindern gelangen kann


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex


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