Das Bundeskabinett hat am 16.Februar 2011 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Privilegierung Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht, beschlossen. „Mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Kinderlärm muss unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft stehen und darf nicht wie Lärm von Industrieanlagen behandelt werden“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Flankierend beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung zu ändern. Ziel ist dabei, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zuzulassen, und zwar in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist. „Ich begrüße diese Änderung der Baunutzungsverordnung. Sie trägt dazu bei, dass der erforderliche Ausbau der Kinderbetreuung sehr erleichtert wird“, betonte Röttgen.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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