Fußgänger und Radfahrer sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Besonders riskant ist für sie der „tote Winkel“. Das ist der Bereich rechts von einem Fahrzeug, den der Fahrer trotz vorgeschriebener zusätzlicher Außenspiegel oder Weitwinkelspiegel nicht ganz überblicken kann: Im „toten Winkel“ ist der schwächere Verkehrsteilnehmer komplett unsichtbar. Diesen nicht einsehbaren Bereich gibt es an allen Fahrzeugen, besonders riskant aber ist er bei Bussen und LKWs.
Biegt nämlich ein Bus- oder LKW-Fahrer an einer Ampel oder Kreuzung im guten Glauben an freie Fahrt rechts ab, kommt durch die Kurvenfahrt die Bordwand und besonders das rechte Hinterrad des LKW dem Bordstein und damit dem Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer gefährlich nah. Das Hinterrad kann deshalb einen Verkehrsteilnehmer auch dann erfassen, wenn beim Anhalten eigentlich noch genug Platz zwischen ihm und dem LKW war. Die Folgen für den Menschen sind oft schwere bis tödliche Verletzungen.
Kindern den „toten Winkel“ erklären
Kinder lassen sich schnell ablenken und achten dann weniger auf den Straßenverkehr. Der „tote Winkel“ ist für sie besonders riskant, weil Kinder aufgrund ihrer geringen Größe noch leichter übersehen werden als Erwachsene.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz appelliert daher an Eltern, ihren Kindern den „toten Winkel“ an einer Ampel oder Kreuzung genau zu erklären, am besten mehrmals im zeitlichen Abstand.
Diese Punkte sind dabei wichtig:
Möglichst nicht neben einem LKW stehen: Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein LKW steht, der rechts abbiegen will.
Blickkontakt aufnehmen: Steht ein LKW neben dem Kind, sollte es Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen. Nur dann ist sicher, dass der Fahrer das Kind gesehen hat. Gelingt der Blickkontakt nicht, sollte das Kind warten, bis der LKW abgebogen ist, auch wenn es dadurch vielleicht eine „Grün“-Phase an der Ampel verpasst und auf die nächste warten muss.
Fahrradfahrer: Nicht seitlich an einem wartenden Lkw vorbeifahren, sondern sich mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand hinter den LKW stellen.
Eltern sollten ihre Kinder nicht zu früh allein mit dem Fahrrad fahren zu lassen: „Warten Sie die Radfahrprüfung im vierten Schuljahr ab“, rät die Unfallkasse, denn Kinder gelten erst mit 14 Jahren als sichere Radfahrer.
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
www.ukrlp.de
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