Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert eine explizite Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung. Auf einem Symposium im Deutschen Bundestag riefen UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind gemeinsam dazu auf, die Rechtsposition von Kindern in unserer immer älter werdenden Gesellschaft zu stärken.
Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte des Kindes 1992 ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention sieht vor, die Rechte von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Doch in der Politik sowie in Verwaltungen und Behörden ist dies längst noch nicht gängige Praxis. Dies zeigt zum Beispiel die vom Verfassungsgericht angemahnte Neuberechnung der Hartz IV-Sätze für Kinder. Auch bei der Stadtplanung, bei der Jugendhilfe oder bei der Beteiligung gibt es Defizite. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz würde ein Signal an die ganze Gesellschaft geben, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen und ihren Rechten in allen Bereichen Nachdruck zu verleihen.
Die Chancen hierfür sind nach Ansicht des Aktionsbündnisses Kinderrechte gestiegen. In vielen Bundesländern sind die Kinderrechte bereits in den Landesverfassungen integriert. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat im Dezember 2010 die Landesregierung aufgefordert eine Bundesratsinitiative zu starten, um die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, die Kinderrechte zu stärken. Im Sommer 2010 hat die Bundesregierung zudem nach langem Drängen von Kinderrechtsorganisationen Vorbehalte zurückgenommen, die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hinterlegt worden waren. Diese bedeuteten eine unterschiedliche Behandlung von deutschen und ausländischen Kindern zum Beispiel beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung oder im Asylverfahren.
Trotz der Rücknahme der Vorbehalte sind die Benachteiligungen von Kindern ohne deutschen Pass nicht automatisch aufgehoben. Nach Auffassung des Aktionsbündnisses Kinderrechte müssen deshalb weitere Anpassungen im Ausländer-, Asyl- und Sozialrecht folgen.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes ausdrücklich und in vollem Umfang enthalten (Art. 24).
„Die Frage lautet heute nicht länger ob die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen, sondern wie“, sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und Deutschem Kinderhilfswerk.
„Wir brauchen einen Perspektivwechsel in Deutschland hin zu den konkreten Bedürfnissen und Rechten der Kinder: auf besseren Schutz vor Armut und Gewalt, auf gute Förderung und mehr Beteiligung“, sagte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
„Im internationalen Vergleich spielen die Kinderrechte in Deutschland immer noch eine untergeordnete Rolle. Deutschland sollte sich ein Vorbild an der Europäischen Grundrechtecharta nehmen“, sagte Prof. Franz Resch, Präsident der Deutschen Liga für das Kind.
„Das Grundgesetz spiegelt zwar die Gesellschaft wider, wie sie ist. Es ist in seiner Erfolgsgeschichte aber auch immer Wegweiser in die Zukunft gewesen“, sagte Marlene Rupprecht, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die die Schirmherrschaft über das Symposium übernommen hat. „Deshalb sollte das Wohlergehen der Kinder Verfassungsrang bekommen.“
Weitere Informationen:
UNICEF Deutschland
Web: www.unicef.de
Deutsches Kinderhilfswerk
Web: www.dkhw.de
Deutscher Kinderschutzbund
Web: www.dksb.de
Deutsche Liga für das Kind
Web: www.liga-kind.de
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