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Gesund durchs bunte Treiben: Tipps für Schminke und Kostüme

Schrille Schminke, knallbunte Kostüme: Die „fünfte Jahreszeit“ steuert auf ihren farbenfrohen Höhepunkt zu. Im Gegensatz zu Alltagskosmetik und Kleidung enthalten Karnevalsschminke und Kostüme in der Regel deutlich mehr Farbstoffe, die beispielsweise die Haut reizen können. Damit Narren und Jecken sich unbesorgt in den Trubel stürzen können, gibt das LUA Tipps zum Umgang mit Schminke und Kostümen.

Karnevalskosmetik

Gels oder Glittersprays für die Haare sollten niemals zur Bemalung der Haut benutzt werden. Sie können Farbstoffe enthalten, die dafür nicht geeignet sind.

Die Anwendungs- und Warnhinweise auf den Packungen sollten beachtet werden. Das ist besonders wichtig bei Produkten, die als „nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gekennzeichnet sind. Manchmal enthalten Verpackungen Kleinteile, die Kleinkinder verschlucken könnten.

Ernst genommen werden sollte auch die Warnung, Schminke nicht in Augennähe anzuwenden – auch wenn auf der Verpackung möglicherweise Personen mit geschminkten Augen abgebildet sind.

Auch wenn es nach einer langen Nacht schwerfällt: Karnevalisten sollten sich vor dem Zubettgehen Zeit zum Abschminken nehmen. Welche Mittel dafür geeignet sind (Wasser und Seife, Babyöl oder Fettcreme), steht meist auf der Verpackung der Schminke.

Schminke hat meistens kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern eine Verwendungsdauer („period after opening“, PAO). Das Symbol in Form einer kleinen Schminkdose gibt an, wie viele Monate ein Produkt nach dem ersten Öffnen verwendet werden kann, ohne dass eine Belastung mit Keimen droht. Bei einer Verwendungsdauer von bis zu zwölf Monaten gilt daher: Kosmetik aus dem Vorjahr nicht mehr verwenden.

Das LUA untersucht regelmäßig Karnevalskosmetik auf Mängel und Gesundheitsgefahren. Beanstandungen sind selten. 2010 wurden insgesamt 26 Schminkprodukte für Karneval auf ihre mikrobiologische Beschaffenheit hin untersucht. Keine der Proben war mit Keimen belastet. Zwei Proben wurden dennoch beanstandet, weil sie ein nicht mehr zugelassenes Konservierungsmittel enthielten bzw. weil sie ungenügend gekennzeichnet waren.

Karnevalskostüme

In Karnevalskostümen können gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe enthalten sein, die man weder sehen noch riechen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Kauf nicht allein auf den Preis schauen und die Kostüme möglichst nicht direkt auf der Haut tragen.

Vor allem Kostüme für Kinder sollten vor dem ersten Tragen gewaschen werden.

Karnevalsmasken (z.B. aus elastischem Kunststoff), die schon im Laden einen unangenehmen Geruch verbreiten, sollten erst gar nicht gekauft werden.

Im Jahr 2010 wurden im LUA 31 Proben Karnevalskleidung untersucht. Zwei enthielten einen allergieauslösenden Dispersionsfarbstoff. Da es für Dispersionsfarbstoffe keinen gesetzlichen Grenzwert gibt, können die Behörden solche Textilien nicht aus dem Verkehr ziehen.


Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon 0261 9149-0
www.lua.rlp.de

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